Die politischen Grundlagen der Europäischen Union heben sich von denen einzelstaatlicher politischer Systeme deutlich ab. Als supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten auf regionaler Ebene stellt die Europäische Union in politischer Hinsicht eine universalgeschichtliche Neuerung eigener Prägung dar.
Bereits in der Entstehungsphase des europäischen Einigungsprojekts nach dem Zweiten Weltkrieg waren die bis heute fortwirkenden konzeptionellen Unterschiede angelegt, deren einer Pol auf eine bundesstaatliche Ordnung zielt (die Vereinigten Staaten von Europa im Sinne Churchills), während der andere auf einen mehr oder minder losen Staatenbund hinausläuft (Europa der Vaterländer im Sinne de Gaulles). In diesem Spannungsfeld von Zielvorstellungen hat sich auf der Grundlage von Verträgen zwischen den zum jeweiligen Zeitpunkt zugehörigen Mitgliedstaaten das derzeit bestehende Institutionengefüge herausgebildet.
Im Zuge vorgesehener Erweiterungen der EU um neue Mitgliedstaaten sowie im Rahmen der vorläufig noch nicht ratifizierten EU-Verfassung unterliegen die nachfolgend aufgeführten EU-Organe weiteren Modifikationen, die auf eine Bewahrung und Verbesserung der politischen Handlungsfähigkeit der Union gerichtet sind. Außerdem geht es um den Ausbau demokratischer Strukturen gemäß den Prinzipien der Gewaltenteilung, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in Fragen der EU-Gesetzgebung.
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